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1,1 Milliarden Franken werden 2020 zu Altpapier

Aus dem Umlauf gezogene Banknoten werden nach 20 Jahren wertlos. Das Ablaufdatum des Schweizer Frankens sorgt für Kritik.

Im Moment befinden wir uns in einem Wechsel, die neue Fünfzigernote ist im Umlauf, ab 10. Mai folgt die neue Zwanzigernote. Wie in den meisten Ländern weltweit wird auch in der Schweiz nach einer gewissen Zeit eine Notenserie ersetzt, aus dem Umlauf gezogen und zurückgerufen.
 

Besitzer dieser veralteten Noten können die Scheine auf den meisten Banken umtauschen und erhalten denselben Wert in aktuellen Noten zurück. Doch der Wert von aus dem Umlauf gezogenen Noten hält nicht ewig.

Im Gegensatz zu Grossbritannien, den USA und den meisten europäischen Ländern ist der Tausch in der Schweiz auf 20 Jahre begrenzt, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Das heisst: Der am 1. Mai 2000 erfolgte Rückruf der 1976 eingeführten Banknotenserie gibt Besitzern für den Umtausch noch bis 2020 Zeit. Ab dann sind die Scheine wertloses Papier. Gemäss der SNB wurden bis Ende 2016 bereits rund 2,6 Milliarden Franken umgetauscht. Doch 1,1 Milliarden Franken fehlen noch.

Frist käme Enteignung gleich

Die schweizerische Praxis des «Ablaufdatums» stösst auf Kritik. SP-Nationalrat Manuel Tornare hat bereits vor Jahren eine Interpellation für die Aufhebung der 20-jährigen Umtauschfrist eingereicht.

Tornare sorgt sich am meisten um ausländische Gastarbeiter, die seit der Rückkehr noch im Besitz der alten Noten seien. Dass diese wertlos werden können, widerspreche der globalisierten Welt: «Der schweizerische Weg kommt faktisch einem Enteignungsbeschluss gleich.»

Der Bundesrat erklärte im August 2016 die Frist mit der Chancengleichheit sowie dem Notenfluss. «Von einer zu langen Frist sah der Gesetzgeber ab, um zu vermeiden, dass im Publikum eine Gleichgültigkeit bezüglich Rückruf entsteht, die für den Rückfluss der Noten schädlich wäre.» Zudem weisen alte Serien nicht denselben Schutz auf und sind daher anfälliger für Fälschungen.

Nicht alles geht verloren

Wer diese Frist verpasst, verliert jedoch nicht den ganzen Wert der Scheine. Die SNB ist dazu verpflichtet, den Betrag dem Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden zu überweisen.

In Bundesbern wurde bereits intensiv mit dem Finanzdepartement und der Nationalbanküber über die umstrittene Gesetzgebung diskutiert. Der Bundesrat will im April den Entscheid veröffentlichen.

Quelle: www.20min.ch,