Heraldik (Wappen) auf Münzen
Heraldik in der Numismatik Wappendarstellungen haben in der Numismatik eine grosse Bedeutung und finden sich auf zahlreichen alten aber auch auf modernen Münzen. Für die Gestaltung eines Wappens gibt es klare Regeln, die es zu berücksichtigen gilt. Der nachfolgende Text von Prof. Dr. Frenz gibt dazu einige Erläuterungen. Die Heraldik ist die Lehre von den Wappen und zählt zu den historischen Hilfswissenschaften. Ein Wappen ist eine farbige Abbildung auf einem Schild. Ursprünglich Bestandteil der militärischen Ausrüstung des Ritters, entwickelte sich der Wappenschild zum optischen Kennzeichen einer Familie, eines Staates, einer Stadt oder sogar einer juristischen Person. Was an einem Wappen wesentlich ist, geht aus der Blasonierung (franz. «blason» = Wappenschild, Schildbild) hervor. Das ist die fachgerechte Beschreibung des Wappens mit Hilfe der heraldischen Kunstsprache. Eine korrekte Blasonierung erlaubt es, ein Wappen ohne graphische Vorlage richtig aufzureissen, d. h. zu zeichnen.
Der Schild kann ergänzt werden durch das Oberwappen, bestehend aus Helm, Helmdecken und Helmzier (Helmkleinod). Weitere mögliche Ergänzung sind die sog. Prunkstücke: Amtszeichen (z. B. Herzogschwerter oder Bischofsstäbe) hinter dem Wappen, Kronen, Schildhalter, Devisen, Wappenmäntel- und Wappenzelte sowie um das Wappen herumgelegte Ordensketten. Die wichtigste Sprache der Heraldik ist das Französische; das Latein spielt keine Rolle. «Rechts» und «links» werden in der Heraldik immer vom Schildträger aus gesehen, erscheinen also für den Betrachter des Wappens seitenverkehrt. Das Wappenbild besteht aus den Heroldbildern, d. h. den geometrischen Teilungen der Schildfläche (im Beispiel eine einfache Spaltung), und den gemeinen Figuren, d. h. Abbildungen von Tieren, Menschen, Himmelskörpern, Gebäuden, Pflanzen, Gegenständen usw., die in stilisierter Form dargestellt werden. rot senkrechte Linien blau waagerechte Linien schwarz Gitter oder Flächenfärbung grün diagonal fallende Linien purpur diagonal steigende Linien weiss = silbern keine Schraffur gelb = golden gepunktet Feh/Hermelin stilisierte Darstellung der Pelzart © Dr. Thomas Frenz, Prof. an der Philosophischen Fakultät der Universität Passau
Das Schweizer Wappen Artikel 1 des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1889 betreffend das eidgenössische Wappen hält fest: «Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger als breit sind.» Weitere Informationen zur Heraldik finden Sie z. B. unter www.ghgrb.ch (Genealogisch-Heraldische Gesellschaft der Regio Basel), Wikipedia
Quelle: Swissmint (2003/2)
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