Vermeintliche Schätze im Internet
Falscher Glanz (Kopien, Replica)
Das Internet und Verkaufsplattformen wie ebay oder Ricardo haben in den letzten Jahren deutlich zur Belebung des Münzenhandels beigetragen. Das Ganze hat aber auch seine Tücken. Vielfach ist die Qualität des gezeigten Bildmaterials für eine Beurteilung einer Münze nicht ausreichend. In solchen Fällen empfiehlt es sich, auf den Kauf zu verzichten. Ausserdem gibt es immer wieder zweifelhafte Angebote, die dem Sammler «besondere Raritäten» vorgaukeln, wie beispielsweise den ersten farbigen Einfränkler. Oder es werden «wertvolle» vergoldete Fünfliber angepriesen, deren hauchdünne Veredelung gerade mal einen Mikrometer (Millionstel Meter) dick ist, was einem Goldwert von rund 20 Rappen entspricht. Das Kolorieren bzw. Vergolden von kursgültigen Münzen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden Stücke, die entweder gelocht oder fest auf einen Gegenstand montiert sind und dadurch nicht ohne weiteres in den Umlauf gelangen können. Das Geldstück verliert durch die genannten «Veredlungen» übrigens seinen Kurswert. In letzter Zeit wurden auf dem Internet auch Replikate von seltenen und teuren Schweizer Münzen aus vergoldetem bzw. versilbertem Metall angeboten (100 Fr. 1925, 5 Fr. 1888, 1896, 1928 usw.), anfänglich z. T. ohne einen entsprechenden Hinweis auf der Ware selbst, was den Tatbestand der Warenfälschung erfüllte. Mittlerweile tragen die Nachahmungen Aufschriften wie «Copie», «Replica» usw., womit die Sache gem. Entscheid des Bundesgerichtes vom 29. März 2006 legal ist, da so keine Verwechslungsgefahr mit den Originalprägungen bestehe. Die billigen Replikate sind vielleicht kurzfristig eine gute Verdienstmöglichkeit. Gesamthaft schaden sie jedoch dem Münzenhandel und vergällen manch seriösem Sammler sein Hobby. Darum am besten Finger weg!
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen im Münzwesen finden Sie unter Swissmint.
Quelle: Swissmint Mai 2008